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Der Stoffbegriff im Recht

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Seit einigen Jahrzehnten kennt das öffentliche Recht das „Stoffrecht“, seit mehreren Jahrhunderten kennt das Patentrecht den „Stoffschutz“, viele weitere Normen, z. B. des Straf-, Zivil- und Welthandelsrechts kennen heute den naturwissenschaftlich geprägten Begriff „Stoff“ - doch seine Bedeutung im Recht wurde bisher kaum näher untersucht. Diese Besonderheit dürfte in dem Umstand begründet sein, dass mit dem „Stoff“ nicht weniger als ein neues Weltbild in das Recht eingezogen ist, nämlich das naturwissenschaftlich-materialistische Weltbild. Dieser Umstand wirft schwerwiegende, u. a. rechtsphilosophische und rechtstheoretische Folgefragen auf, denen sich die Rechtswissenschaft bisher kaum angenommen hat. Letztlich scheint der Einzug des Stoffbegriffs in das Recht demselben nicht weniger abzuverlangen, als die Ermöglichung einer sinnvollen Koexistenz verschiedener Sichtweisen auf die Welt. Die Arbeit wurde mit dem Baker McKenzie Preis 2018 der Universität Frankfurt/Main ausgezeichnet.

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2019

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