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Die Verfolgungspflicht des Aufsichtsrats einer Tochteraktiengesellschaft bei Pflichtverletzungen des Vorstands

Eine Untersuchung der Verfolgungspflicht im Aktienvertragskonzern

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Die ARAG/Garmenbeck-Entscheidung des BGH ist entscheidend für das Verständnis der Pflichten des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft. Diese Entscheidung hat die Verantwortlichkeit des Aufsichtsrats hinsichtlich der Überwachung und Ahndung des Vorstandshandelns ins Zentrum der rechtswissenschaftlichen Diskussion gerückt. Während die Verfolgungstätigkeit und -pflicht des Aufsichtsrats in unbeherrschten Aktiengesellschaften regelmäßig behandelt werden, bleibt die Ausgestaltung dieser Pflichten in beherrschten Aktiengesellschaften bei vertraglicher Konzernierung weitgehend unerforscht. Diese Studie fokussiert sich auf die Pflichten des Aufsichtsrats einer beherrschten Tochtergesellschaft im Aktienvertragskonzern, insbesondere bei schadensbegründendem Fehlverhalten des Vorstands. Hierzu werden Erkenntnisse über die Verfolgungspflicht des Aufsichtsrats in unbeherrschten Gesellschaften herangezogen. Zudem wird untersucht, wie die ARAG/Garmenbeck-Rechtsprechung des BGH nach der Kodifizierung des UMAG interpretiert werden sollte. Der Verfasser analysiert, ob die Erkenntnisse zur Verfolgungspflicht in Konzernsituationen anwendbar sind oder einer modifizierten Interpretation bedürfen, die die vertragliche Konzernierung berücksichtigt. Im Fokus stehen die Wechselwirkungen zwischen der Verfolgungspflicht des Aufsichtsrats und konzernrechtlichen Regelungen sowie das Zusammentreffen verschiedener Interessenssphären im Aktienvertragskonzern

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Die Verfolgungspflicht des Aufsichtsrats einer Tochteraktiengesellschaft bei Pflichtverletzungen des Vorstands, Nikolaj Mühlenkamp

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2019
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