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Hofphotographen unter Kaiser Wilhelm II.

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Der Ernennung zum Hofphotographen ging eine entsprechende Bewerbung mit anschließender Überprüfung der Güte der angebotenen Leistung voraus. Die Erteilung einer Genehmigung erfolgte oft durch ein persönliches Handschreiben des Kaisers oder eines Prinzen des Hauses Hohenzollern. Das ausgesprochene Hofprädikat zum Hofphotographen- oder auch Hoflieferanten zeigte sich in einer künstlerisch gestalteten Urkunde, die von den Hohenzollern oder auch von einem Bundesfürsten des Deutschen Reichs unterzeichnet war. Als Unterzeichner finden wir auf derartigen Urkunden u. a. auch einen für Zeremonien zuständigen Hofmarschall, der zumeist noch einen Grafentitel trug. Eine bessere Eigenwerbung gab es damals nicht, zumal die begünstigten „Hof-Photographen“ das preußische Staatswappen mit ihrem Innungszeichen auf der Rückseite der Fotografie verbinden durften. Gerade in der alten Residenzstadt Potsdam mit der unmittelbaren Nähe zum Königshaus ließen sich die neu ernannten Hoflieferanten flugs neue Geschäftsausleger anfertigten, die für die gute Qualität der eigenen Erzeugnisse sprachen.

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Hofphotographen unter Kaiser Wilhelm II., Volker Schobeß

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2019
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