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Wer darf die lokale Öffentlichkeit in welchem Umfang informieren? Presseverlage wehren sich zunehmend und fordern, dass kommunale Amtsblätter und Telemedienangebote ihre Publikationstätigkeit auf öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen beschränken. Der redaktionelle Teil wird oft als unzulässig erachtet. In der Rechtspraxis wird diese Problematik wettbewerbsrechtlich behandelt, wobei die „Staatsferne der Presse“ postuliert wird und ein Funktionsverbot für Kommunen besteht. Die Studie hebt die Unterscheidung zwischen Marktzutritt und Marktverhalten hervor und betont die Bedeutung des Verfassungs- und Verwaltungsrechts für Kommunen. Sie widerspricht dem Versuch, die Pressefreiheit absolut zu setzen gegenüber kommunalen Angeboten. Landesrechtliche Vorschriften aller Flächenländer werden berücksichtigt, und relevante Dokumente sind in den Anhängen abgedruckt. Die Information der Öffentlichkeit über lokale Geschehnisse ist für die Gemeinschaft von großer Bedeutung, doch die Presse scheint diesem Informationsbedürfnis oft nicht gerecht zu werden. Viele lokale Printtitel sind nicht ausreichend aufgestellt für umfassende Recherchen. Gleichzeitig bieten kommunale Amtsblätter zunehmend redaktionelle Inhalte und Telemedienangebote, die die Informationsversorgung der Einwohner sicherstellen.
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Information der lokalen Öffentlichkeit durch kommunale Amtsblätter und Telemedienangebote, Friedrich Schoch
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