Bilanzierungsvorschriften
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Das Recht der Handelsbücher ist der Dreh- und Angelpunkt jeder unternehmerischen Tätigkeit, bestimmt es doch nicht zuletzt den Gewinn aus der Tätigkeit. Der Schwerpunkt dieser praxisnahen und konzentrierten Kommentierung liegt auf den Vorschriften für alle Kaufleute und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften. Auch die weiteren Abschnitte werden behandelt: - Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften - Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige - Privates Rechnungslegungsgremium; Rechnungslegungsbeirat - Prüfstelle für Rechnungslegung Highlight Kommentierung der einschlägigen EU-Vorschriften der EU-APrVO (Art. 4-7, 10-12, 16-18, 41) durch Prof. Dr. Schüppen. Die Ausführungen können insoweit als Neuauflage des Titels „Abschlussprüfung“ gesehen werden.