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Wissensverschulden

Eine Systematisierung und Begrenzung der Wissenszurechnung im Unternehmen

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Eine juristische Person kann selbst kein Wissen haben; dieses kann nur natürlichen Personen zugeschrieben werden. Die Zurechnung von Wissen ist ein bedeutendes Thema, das jedoch noch dogmatische und systematische Fragen aufwirft. Die vorliegende Arbeit systematisiert die Wissenszurechnung im Unternehmen und entwickelt eine Zurechnungstrias, die in drei Systeme unterteilt ist: Das erste System bezieht sich auf Fälle, in denen der Wissende persönlich am Rechtsgeschäft beteiligt ist, was einer klassischen Wissenszurechnung entspricht. Im zweiten System, dem Wissensverschulden, ist der Wissende nicht persönlich beteiligt, jedoch fallen seine Informationen in den typischen Bereich der aktenmäßig festgehaltenen Unternehmensdaten. Das dritte System behandelt rechtsmissbräuchliches Verhalten, bei dem positive Kenntnis fingiert wird, wenn internes Wissen absichtlich „wegorganisiert“ wird. Ein Schwerpunkt liegt auf der dogmatischen Einordnung des Wissensverschuldens, das als Konkretisierung des Fahrlässigkeitsmaßstabs fungiert und zu einem „kennen müssen“ führt, nicht zu positiver Kenntnis. Abschließend wird die Arbeit durch eine Begrenzung der typischerweise festgehaltenen Informationen ergänzt, die systematische, personale, zeitliche und informationsbezogene Grenzen sowie Einschränkungen durch Privatsphäre und Unternehmensgeheimnis berücksichtigt.

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Wissensverschulden, Lisa Engelhardt

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2019
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