Grundbuchverfahrensrecht
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Nach dem Tod von Prof. Dieter Eickmann wird das Standardwerk nunmehr vom ausgewiesenen Experten Prof. Roland Böttcher alleine fortgeführt. Alles auf aktuellem Stand, viele Passagen sind ganz neu verfasst. Hervorzuheben sind: Notarielle Prüfung der Eintragungsfähigkeit – Vertretung – Vor- und Nacherbfolge – Testamentsvollstreckung – GbR – Anteilsverhältnis mehrerer Berechtigter – Verbindung von Grundstücken – Voreintragung der Betroffenen (z. B. Erben) – Löschung von auf Lebenszeit beschränkter Rechte (z. B. Rückauflassungsvormerkung) – Entscheidungen des Grundbuchamts – Amtswiderspruch und Amtslöschung – Rechtsbehelfe – Beteiligten- und Verfahrensfähigkeit. Neu sind die Kapitel „Elektronischer Rechtsverkehr“ und „Auslandsbezug“, jeweils bearbeitet von Dipl.-Rpfl. Alexander Dressler-Berlin. Hier geht es u. a. um: ausl./fremdspr. Urkunden (nebst Apostille, Legalisation, Staatsverträgen), ausl. Güterstand im Grundbuchverfahren (neue EuGüVO!), Anerkennung ausl. Erbnachweise (Stichwort: Änderung § 35 GBO durch das Europ. Nachlasszeugnis). Das Buch soll nicht nur Studierende (Rechtspflegerprüfung) und Anwälte (Notarfachprüfung) vorbereiten, sondern ist auch in der Grundbuchpraxis „ein wertvolles Handwerkszeug“ (so Notar Andreas Oberländer, notar 2012, 374 f., zur Voraufl.)!