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Das „Gesetz vom 16. Dezember 1906“ zur Pensionsversicherung für Angestellte in privaten und einigen öffentlichen Diensten markiert einen bedeutenden Schritt in der österreichischen Sozialpolitik. Im Gegensatz zum Deutschen Reich gab es in der Habsburgermonarchie noch keine staatliche Arbeiterrentenversicherung. Zu dieser Zeit umfasste die Angestelltenpensionsversicherung nur etwa 10 Prozent der unselbständig Beschäftigten. Die Auswirkungen dieses Gesetzes auf die Sozialpolitik des 20. Jahrhunderts sind enorm. Es erweiterte wesentliche Prinzipien der Altersversorgung von Staatsbeamten auf die Beschäftigten der Privatwirtschaft, insbesondere das Prinzip der Einkommenssicherung, das den Lebensstandard im Ruhestand sichern sollte. Während die Altersrente für Arbeiter, eingeführt 1889 in Deutschland, bis in die 1950er-Jahre nur einen kleinen Zuschuss bot, erreichte die österreichische Angestelltenpension nach 40 Dienstjahren bis zu 90 Prozent des Gehalts. Ab den 1950er-Jahren wurde die Lebensstandardsicherung im Alter zum Ziel der staatlichen Sozialpolitik. Die Angestellten-Pensionsversicherung war somit Wegbereiter für eine Entwicklung, die alle ArbeitnehmerInnen einbezog. Eine zentrale Rolle spielten die Netzwerke um Anton Blechschmidt, dessen umfangreiche Korrespondenz und Dokumentation eine wichtige Quelle für die Analyse darstellt.
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Auf dem Weg zum Sozialstaat mit Hilfe eines Netzwerkes: die Pensionsversicherung der Angestellten in Österreich und Deutschland am Anfang des 20. Jahrhunderts, Byung Ho Kim
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- 2019
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