Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz beim Betriebsübergang
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In der Rechtswissenschaft und der beruflichen Praxis besteht ein Spannungsfeld zwischen einem Betriebsübergang nach § 613a BGB und den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats nach dem BetrVG. Der Autor löst dieses Spannungsfeld auf, indem er den Betriebsübergang zunächst historisch und systematisch in die Betriebsverfassung einordnet, bzw. davon abgrenzt und eine Analyse zur Bedeutung eines Betriebsübergangs für die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats durchführt. Neben der zentralen Untersuchung bezüglich der Mitbestimmungsrechte nach §§ 111 ff. BetrVG, greift der Autor auch die Rolle des Wirtschaftsausschusses und des Betriebsratsmandats auf und bezieht die Vorgaben der Betriebsübergangsrichtlinie (RL 2001/23/EG) und der Unterrichtungs- und Anhörungsrichtlinie (RL 2002/14/EG) in seine Untersuchung mit ein.