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Mit der Novellierung des Wassergesetzes 2016 wurden in Nordrhein-Westfalen ergänzende Regelungen zur Löschwasserversorgung im Wasserrecht eingeführt. In Rheinland-Pfalz existieren seit 1990 und in Baden-Württemberg seit 2013 entsprechende Regelungen. Diese besagen, dass die öffentliche Wasserversorgung auch einen Teilbereich der Löschwasserversorgung umfasst. In Nordrhein-Westfalen ist zudem festgelegt, dass die Kosten für die Löschwasserversorgung bei der Erhebung von Benutzungsgebühren für die öffentliche Wasserversorgung berücksichtigt werden können. Die Dissertationsschrift analysiert den rechtlichen Rahmen der Löschwasserversorgung. Schwerpunkte sind die Einordnung dieser Aufgabe in den Brandschutz und die öffentliche Wasserversorgung sowie die Bestimmung des Bereichs, der der öffentlichen Wasserversorgung zugeordnet ist. Außerdem wird die Organisation der Aufgabenerledigung behandelt, insbesondere der öffentliche Auftrag zur Löschwasserversorgung als Nebenleistung zur Wasserkonzession. Zudem wird die Ansatzfähigkeit der Kosten der Löschwasserversorgung bei der Erhebung von Benutzungsgebühren untersucht, insbesondere im Hinblick auf die Gesetzessystematik des Gebührenrechts und die Verfassungsmäßigkeit.
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Die Löschwasserversorgung im Spannungsfeld von Brandschutz und Wasserversorgung, Marianne Müller
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- 2019
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