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Wer macht eigentlich die Inklusion?

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Die UN-Behindertenrechtskonvention stellt den Menschen in den Mittelpunkt und bietet die historische Chance, Ausgrenzung und Segregation zu beenden. Scheitert das Bundesteilhabegesetz, könnte die Perspektive von Menschen mit Behinderung als Bürger*innen zweiter Klasse zementiert werden. Die Umsetzung der Konvention erfordert nicht nur das Engagement der bisherigen Akteure in der Behindertenhilfe, sondern auch die aktive Mitwirkung aller gesellschaftlichen Systeme wie Wohnungsmarkt, Verkehr, Wirtschaft, Recht, Arbeitsmarkt und Bildung. Das Bundesteilhabegesetz muss direkte Auswirkungen auf diese Bereiche haben und ein Umdenken in den politischen Verteilungsmustern anstoßen. Laut einem Evaluationsbericht des wissenschaftlichen Dienstes des EU-Parlaments von 2016 suchen die EU-Institutionen den Dialog mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, die Menschen mit Behinderungen vertreten, und sind offen für deren Stimmen. Die Umsetzung der BRK durch die EU darf nicht zu einem Papiertiger verkommen; sie soll für die 80 Millionen EU-Bürger*innen mit Behinderungen spürbare Verbesserungen bringen. Der laufende Umsetzungsbericht des Parlaments wird dazu beitragen, dass diese Ziele erreicht werden.

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Wer macht eigentlich die Inklusion?, Walter Joachim

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2019
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