Grundrechtliche Anforderungen an Observationen im Sozialversicherungsrecht im Rahmen der BV und der EMRK
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Am 1. Oktober 2019 sind Art. 43a und 43b ATSG, die gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten, in Kraft getreten. Die Einführung dieser Gesetzesbestimmungen war eine Reaktion auf das EGMR-Urteil Vukota-Boji? vs. Schweiz vom 18. Oktober 2016, mit dem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine unzureichende gesetzliche Grundlage, die Sozialversicherungsträger zur Observation von versicherten Personen befugt, festgestellt hatte. Im Vorfeld der Einführung wurden Art. 43a und 43b ATSG aus juristischer und rechtsstaatlicher Sicht vehement kritisiert. Diese Arbeit nimmt sich den Fragen an, wie die gesetzlichen Bestimmungen auszulegen sind und ob eine Observation, wie sie in Art. 43a und 43b ATSG vorgesehen ist, die Anforderungen an die Rechtfertigung des Grundrechtseingriffs in die Privatsphäre der versicherten Person gemäss der BV und der EMRK erfüllt.