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Die Überwachung der Inhaltsdaten von E-Mails

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  • 413 Seiten
  • 15 Lesestunden

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Wie weit reicht der verfassungsrechtliche Schutz der E-Mail-Kommunikation während der verschiedenen Phasen der Übertragung und was folgt hieraus für die Anwendbarkeit der bestehenden strafprozessualen Vorgaben? Die Erörterung der Bedeutung des bisher kaum erörterten Computergrundrechts für diese Fragen steht im Mittelpunkt der verfassungsrechtlichen Ausführungen der Untersuchung. Dabei zeigt der Autor, dass die Inhalte der Ordner eines E-Mail-Postfachs während der endgültigen Speicherung der Nachrichten allein durch das Computergrundrecht geschützt werden, während in den Phasen 1 bis 3 dagegen das Fernmeldegeheimnis maßgeblich ist. Eine konsequente Anwendung der sich hieraus ergebenden verfassungsrechtlichen Anforderungen auf die bestehenden Eingriffsgrundlagen der StPO belegt das Fehlen einer verfassungskonformen strafprozessualen Rechtsgrundlage für den Zeitraum der Endspeicherung. Abhilfe kann nur eine verfassungskonforme Neuregelung schaffen, welche abschließend entworfen wird.

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Die Überwachung der Inhaltsdaten von E-Mails, Hartmut Krüger

Sprache
Erscheinungsdatum
2023
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(Paperback)
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Titel
Die Überwachung der Inhaltsdaten von E-Mails
Sprache
Deutsch
Autor*innen
Hartmut Krüger
Erscheinungsdatum
2023
Einband
Paperback
Seitenzahl
413
ISBN10
3428186516
ISBN13
9783428186518
Reihe
Beschreibung
Wie weit reicht der verfassungsrechtliche Schutz der E-Mail-Kommunikation während der verschiedenen Phasen der Übertragung und was folgt hieraus für die Anwendbarkeit der bestehenden strafprozessualen Vorgaben? Die Erörterung der Bedeutung des bisher kaum erörterten Computergrundrechts für diese Fragen steht im Mittelpunkt der verfassungsrechtlichen Ausführungen der Untersuchung. Dabei zeigt der Autor, dass die Inhalte der Ordner eines E-Mail-Postfachs während der endgültigen Speicherung der Nachrichten allein durch das Computergrundrecht geschützt werden, während in den Phasen 1 bis 3 dagegen das Fernmeldegeheimnis maßgeblich ist. Eine konsequente Anwendung der sich hieraus ergebenden verfassungsrechtlichen Anforderungen auf die bestehenden Eingriffsgrundlagen der StPO belegt das Fehlen einer verfassungskonformen strafprozessualen Rechtsgrundlage für den Zeitraum der Endspeicherung. Abhilfe kann nur eine verfassungskonforme Neuregelung schaffen, welche abschließend entworfen wird.