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Hartmut Krüger

    30. August 1943 – 8. Juli 1998
    Erfüllte Sexualität
    Die Überwachung der Inhaltsdaten von E-Mails
    Paralleltätigkeiten der Rechtsanwälte und Steuerberater versus Berufsrecht
    Die Charta der Vereinten Nationen
    • Die Charta der Vereinten Nationen

      • 70 Seiten
      • 3 Lesestunden

      Die Charta der Vereinten Nationen wurde 1945 von 51 Ländern unterzeichnet, die alle Kontinente repräsentieren, und ebnete den Weg für die Gründung der Vereinten Nationen am 24. Oktober 1945. Das Statut des Internationalen Gerichtshofs ist Teil der Charta. Ziel der Charta ist es, die Menschheit vor Krieg zu bewahren, die Menschenrechte sowie die Würde und den Wert des Menschen zu bekräftigen, die Gleichheit der Rechte von Männern und Frauen sowie von großen und kleinen Nationen zu verkünden und den Wohlstand der gesamten Menschheit zu fördern. Die Charta bildet das Fundament für internationalen Frieden und Sicherheit.

      Die Charta der Vereinten Nationen
      4,2
    • Seit Jahrzehnten sind die in den jeweiligen Berufsordnungen (BRAO, StBerG, WPO) enthaltenen Restriktionen für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hinsichtlich weiterer paralleler Tätigkeiten perpetuiert. Die vorliegende Arbeit hinterfragt die bisherigen Argumentationsmuster des Gesetzgebers und der Rechtsprechung. In diesem Zusammenhang werden die Inkompatibilitätsnormen sowie deren Auslegung durch die Rechtsprechung auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht überprüft. Letztlich zeigt sich die weitgehende Unvereinbarkeit der Regelungen der Berufsordnungen zu Inkompatibilitäten mit deutschem Verfassungsrecht und den europäischen Grundfreiheiten.

      Paralleltätigkeiten der Rechtsanwälte und Steuerberater versus Berufsrecht
    • Wie weit reicht der verfassungsrechtliche Schutz der E-Mail-Kommunikation während der verschiedenen Phasen der Übertragung und was folgt hieraus für die Anwendbarkeit der bestehenden strafprozessualen Vorgaben? Die Erörterung der Bedeutung des bisher kaum erörterten Computergrundrechts für diese Fragen steht im Mittelpunkt der verfassungsrechtlichen Ausführungen der Untersuchung. Dabei zeigt der Autor, dass die Inhalte der Ordner eines E-Mail-Postfachs während der endgültigen Speicherung der Nachrichten allein durch das Computergrundrecht geschützt werden, während in den Phasen 1 bis 3 dagegen das Fernmeldegeheimnis maßgeblich ist. Eine konsequente Anwendung der sich hieraus ergebenden verfassungsrechtlichen Anforderungen auf die bestehenden Eingriffsgrundlagen der StPO belegt das Fehlen einer verfassungskonformen strafprozessualen Rechtsgrundlage für den Zeitraum der Endspeicherung. Abhilfe kann nur eine verfassungskonforme Neuregelung schaffen, welche abschließend entworfen wird.

      Die Überwachung der Inhaltsdaten von E-Mails