Das päpstliche Corporate Design
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Das visuelle Gesamtbild der durch die päpstliche Kanzlei ausgefertigten Urkunden zeichnete sich vom 12. bis in das 15. Jahrhundert durch beachtliche Uniformität aus. Die erscheint angesichts der eigenständigen Arbeitsweise des zahlreichen und immer wieder wechselnden Kanzleipersonals bemerkenswert. Was war das Geheimnis dieser Kontinuität? Wie wurde das der Urkundenausstattung zugrundeliegende Wissen bewahrt, tradiert und modernisiert? Die einheitliche Gestaltung der verschiedenen Arten von Papsturkunden prägte das päpstliche Corporate Design. Charakteristische äußere Merkmale garantierten die Rechtssicherheit und Glaubwürdigkeit der Urkunden, wovon letztlich auch die Anerkennung der Legitimität eines Papstes abhing. Es lag daher in der Verantwortung der päpstlichen Kanzlei, die Beibehaltung dieses gleichförmigen Erscheinungsbildes auch in Zeiten krisenbedingter Orts- und Personalwechsel zuverlässig zu gewährleisten. Bei dem dafür notwendigen Wissensmanagement spielten schriftlich fixierte Vorschriften und Vorlagen zur äußeren Ausstattung von Papsturkunden eine wesentliche Rolle. Dies demonstrieren die in unterschiedlichen Zusammenhängen überlieferten einschlägigen Quellen des 12. bis 15. Jahrhunderts, die hier vergleichend analysiert, charakterisiert und historisch eingeordnet werden. Auch bisher nicht berücksichtigte Überlieferungen werden einbezogen. So werden vielfach Abhängigkeiten dieser Texte geklärt und die dahinterstehenden Personen ermittelt. Damit treten die entscheidenden Einflüsse auf die visuelle Erscheinung der Papsturkunden und deren Kontinuität deutlich hervor.