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Beteiligung des Betriebsrates bei der Einführung flexibler Arbeitszeitsysteme
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An die Stelle starrer Festschreibungen der Arbeitszeit treten immer häufiger flexible Regelungen. Dabei haben sich bereits bestimmte Grundmuster herausgebildet: flexible Formen der Teilzeitarbeit und die gleitende Arbeitszeit. Aber auch neue Wege werden beschritten, z. B. mit dem Job-Sharing. Die Einführung solcher Systeme flexibler Arbeitszeiten kann in vielfältiger Weise Beteiligungsrechte des Betriebsrates auslösen. Nach Darstellung der Funktionsweise der Systeme wird aufgezeigt, welche Beteiligungsrechte in Betracht kommen. Voraussetzungen und Reichweite dieser Rechte werden sowohl übergreifend als auch differenziert beschrieben.
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1986
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