Die Streikarbeit in der Arbeitskampfordnung
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Arbeitgeber gehen mehr und mehr dazu über, durch Streiks ausgefallene Arbeiten von nichtstreikenden Arbeitnehmern verrichten zu lassen. Dies erfolgt häufig durch Verlagerung der Produktion von bestreikten auf nicht bestreikte Unternehmen. Im öffentlichen Dienst taucht dieses Problem in Form des Streikeinsatzes von Beamten - so geschehen beim Streik bei der Deutschen Bundespost 1980 - auf. Die vorliegende Arbeit nimmt für den Bereich des Arbeitsrechts zu den Rechtsproblemen Stellung, die sich aus der Anordnung solcher Streikarbeiten durch den Arbeitgeber bzw. ihrer Verweigerung durch den Arbeitnehmer ergeben. Gleichzeitig untersucht sie schwerpunktmässig für den Bereich der Deutschen Bundespost die Rechtmässigkeit des Streikeinsatzes von Beamten. Für beide Bereiche wird der Frage nachgegangen, welchen Stellenwert die Streikarbeit in der Arbeitskampfordnung hat.