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Der Arbeitnehmer als Urheber

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Das Arbeitnehmerurheberrecht wird durch die gegensätzlichen Wirkungen von Arbeits- und Urheberrecht geprägt. Im Arbeitsrecht gilt der Das Recht am Arbeitsergebnis steht dem Arbeitgeber zu. Das Urheberrecht dagegen ordnet dem Schöpfer des Werkes alle Rechte am Werk zu. Mit 43 UrhG bietet der Gesetzgeber eine einzige Vorschrift zur Lösung dieses Problemfeldes an und liefert damit Anlass zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Die vorliegende Untersuchung zeigt, dass allein über die Auslegung des 43 UrhG klare Antworten auf die durch ihn aufgeworfenen Fragen des Arbeitnehmerurheberrechts gegeben werden können.

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Der Arbeitnehmer als Urheber, Peter Mathis

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Erscheinungsdatum
1988
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