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Die vorliegende Abhandlung befasst sich mit der Stufe zwischen Kanton und Gemeinden, den Bezirken. Dargestellt werden geschichtliche Entwicklung, Organisation und Aufgaben dieser Stufen territorialer Dezentralisation in den Kantonen Solothurn, Aargau, Bern, Freiburg, Luzern, Waadt und Zürich. Die Verfassung des Kantons Solothurn vom 8. Juni 1986 verweist bezüglich Zuständigkeit und Organisation der Amtei- und Bezirksorgane auf die Gesetzgebung. Ein wichtiger Teil der Arbeit ist daher dem solothurnischen Oberamtmann de lege ferenda gewidmet.
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Der Oberamtmann im Kanton Solothurn, Dieter Altenburger
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 1987
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