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Die Aufnahme Minderjahriger insbesondere in Familiengesellschaften ist ein verbreitetes Mittel zur Umsetzung verschiedener unternehmerischer Ziele, bringt jedoch zahlreiche tatsachliche und juristische Probleme mit sich. Die vorliegende Untersuchung geht der Frage nach, inwieweit die seit Inkrafttreten des BGB im wesentlichen unverandert gebliebenen Vorschriften zum Schutz des Minderjahrigen heute noch ein taugliches Mittel zur Kontrolle der Risiken einer Gesellschaftsbeteiligung sind. Diese Problematik hat nicht zuletzt durch die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die dem Minderjahrigenschutz erhohte Bedeutung beimisst, wieder an Aktualitat gewonnen."
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Minderjährigenschutz im Gesellschaftsrecht und vormundschaftsgerichtliche Genehmigung, Martina Stahl
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- 1988
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