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Das Wesentliche über die Rentenversicherungen ist im SGB VI (Sozialgesetzbuch VI, Gesetzliche Rentenversicherung) geregelt. Da die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten im Sinne der Rentenversicherung bleibt und die Verordnung über die Bestimmung von Berufsgruppen der Angestelltenversicherung nicht aufgehoben ist, müssen die mit der Rentenversicherung befaßten Fachleute weiter nach den im sogenannten „Berufsgruppenkatalog“ entwickelten Kriterien verfahren. Jedem Fachmann und Betriebspraktiker bietet diese Broschüre eine erhebliche Arbeitsvereinfachung.
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Berufs-ABC der Rentenversicherungszugehörigkeit, Paul Gschwendtner
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- 1997
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