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Geschichte der Ehrengerichtsbarkeit der deutschen Rechtsanwälte
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Die Darstellung der geschichtlichen Entwicklung der Ehrengerichtsbarkeit der deutschen Anwälte ist zugleich ein Beitrag zur Geschichte der Anwaltschaft. Aufgezeigt werden Rechte und Pflichten, Stellung und Funktion der advocati und patroni im römischen Reich, der Fürsprecher des Mittelalters und der Advokaten und Prokuratoren in Deutschland und in Frankreich. Der Ursprung einer berufsständischen Disziplinargewalt wird untersucht und die Entwicklung in Deutschland dargestellt, insbesondere die Bemühungen der Anwaltschaft im 19. Jahrhundert um eine berufsständische Ehrengerichtsbarkeit zur Befreiung von richterlicher Reglementierung. Abschließend folgt die weitere Entwicklung von der Reichs-Rechtsanwaltsordnung 1878 bis zur Gegenwart.
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1989
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