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Nichtarbeitsrechtliche Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

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Neben dem herkömmlichen Arbeitsvertrag bestehen häufig zusätzliche schuldrechtliche Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Kern der Untersuchung ist es zu prüfen, inwiefern bei diesen Rechtsbeziehungen trotz der Verselbständigung gegenüber dem Arbeitsverhältnis Arbeitsrecht anwendbar bleibt. Da Sonderrecht für Arbeitnehmer in verschiedensten Gesetzen (z. B. 59 ff KO, 141a ff AFG, 850 ff ZPO) zu finden ist, führt die Thematik zu einer Fülle von Einzelproblemen unterschiedlicher Rechtsgebiete. Bei der Erörterung dieser Einzelprobleme liegt der Schwerpunkt darauf, Parallelen zwischen den verschiedenen Rechtsfragen aufzuzeigen, um so Wertungswidersprüche bei der konkreten Fallösung zu vermeiden.

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1990

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