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Verantwortlichkeit und Recht

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Unsere Arbeitsgemeinschaft über „Verantwortlichkeit und Recht“ kommt ohne ein Referat über die „Verantwortung des Rechtswissenschaftlers für das Recht“ aus. Dennoch prägte die Rechtswissenschaft in der Vergangenheit, und in geringerem Maße auch heute, das Recht im europäischen Raum. Dies geschah nicht in den Details, sondern in den grundlegenden Gedanken und Zielsetzungen. Ein Beispiel ist der Übergang von der Begriffsjurisprudenz zur Interessenjurisprudenz, verkörpert durch Rudolph v. Jhering, der die gesamte Rechtsauffassung beeinflusste. Jhering stellte den Zweck über die Rechtsidee und sah das Recht als Ergebnis des Kampfes zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Zielen. In Übereinstimmung mit dem ökonomischen Glauben seiner Zeit betrachtete er die Nutzenmaximierung als Ziel des Rechts. Das Recht sollte den Nutzen für die Gemeinschaft erhöhen und das individuelle Streben nach Vorteil in das allgemeine Wohl integrieren. Der Fokus verschob sich von „Gerechtigkeit nützt dem Volk“ zu „Recht ist, was dem Volke nützt“. Mit diesem neuen Verständnis marschierten Volk und Recht gemeinsam in den Untergang.

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Verantwortlichkeit und Recht, Ernst-Joachim Lampe

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Erscheinungsdatum
1989
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