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Zahlungsverkehrsabkommen der Spitzenverbände in der Kreditwirtschaft

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Die Zahlungsverkehrsabkommen der Spitzenverbände im Kreditgewerbe sind multilaterale Abkommen, die verbindlich für die den Verbänden angeschlossenen Institute interne Verfahrensabläufe bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs regeln. Die insbesondere bei der Einführung des beleglosen Zahlungsverkehrs unentbehrlichen Abkommen sind von der Rechtsprechung dahingehend ausgelegt worden, daß ihnen eine Schutzpflicht zugunsten Dritter, so insbesondere den Kunden der Kreditinstitute, entnommen werden kann. Die kritische Analyse dieser Rechtsprechung zeigt, daß der von den Gerichten herangezogene Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter nicht das geeignete Rechtsinstitut ist, geschädigten Kunden Regreßansprüche zu gewähren. Es wird ein Haftungssystem entwickelt, das Kunden Direktansprüche gegen in einen Zahlungsvorgang eingeschaltete Institute gewährt.

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1991

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