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Bundeswehr und UN-Friedenssicherung

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Wenn in Zukunft Friedensmissionen der Vereinten Nationen («Peace keeping») zur Wahrung des Weltfriedens stattfinden, wird die Bundesrepublik Deutschland sich einer Teilnahme an diesen Maßnahmen nicht länger entziehen können. Ausgehend von einer Darstellung des Friedenssicherungssystems der Vereinten Nationen - wie es in der Charta vorgesehen ist und wie es sich in der Praxis entwickelt hat - wird die Zulässigkeit einer Teilnahme von Bundeswehrkontingenten anhand der einschlägigen Bestimmungen des Grundgesetzes untersucht und den unterschiedlichen Rechtsstandpunkten in der verfassungsrechtlichen Literatur gegenübergestellt. Anders als ein Einsatz im Rahmen militärischer Sanktionsmaßnahmen nach Kap. VII der UN-Charta wird die Verwendung deutscher Soldaten als «Blauhelme» im Ergebnis auch ohne Verfassungsänderung als weltweit zulässig angesehen. Aus Gründen der Rechtsklarheit und der politischen Verantwortung Deutschlands für den Weltfrieden wird jedoch eine Verfassungsänderung vorgeschlagen.

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1991

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