Die Funktion der allgemeinen Rechtsgrundsätze im Schadenersatzrecht der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
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Der Autor beschäftigt sich mit der Schadenersatzpflicht der EWG, die in Art. 215 II EWGV geregelt wird. Die Vorschrift wirft mehr Fragen auf als sie beantwortet. Sie enthält einen lückenhaften Tatbestand und den Hinweis auf die allgemeinen Rechtsgrundsätze der Mitgliedstaaten, deren wesentlichen Inhalt die Grundrechte der EG-Bürger und Ausprägungen des Rechtsstaatsprinzips bilden. Mit diesen Vorgaben wird der Gerichtshof der EG vor die Aufgabe gestellt, Schadenersatzklagen zu entscheiden. Einigkeit besteht darüber, daß den allgemeinen Rechtsgrundsätzen dabei eine zentrale Rolle zukommt. Die vorliegende Arbeit zeigt, daß das Instrument des Gerichtshofs die Rechtsfortbildung ist und die Funktion der allgemeinen Rechtsgrundsätze darin liegt, die Rechtsschöpfungsbefugnis des Europäischen Gerichtshofs zu beschränken.