Geschichte und Perspektiven des Rechtsbehelfsverfahrens auf dem Gebiet des Steuerrechts in Deutschland
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Der Finanzrechtsschutz reicht in seinen Wurzeln bis zum Ausgang des Mittelalters zurück und hat in diesem Jahrhundert eine sprunghafte Ausweitung und staatssystematische Gewichtsveränderung erfahren. Er hat sich dabei nur langsam von einem verwaltungsinternen zu einem gerichtlichen Rechtsschutz entwickelt. Aus dieser geschichtlichen Entwicklung heraus ergibt sich die Besonderheit des zweistufigen Gerichtsaufbaus. Dieser ist starker Kritik ausgesetzt und führt zu einer extrem langen Verfahrensdauer, wobei sogar mit einer weiteren Zunahme zu rechnen ist. Mit Ausnahme der Dreistufigkeit versprechen alle bisherigen Lösungsvorschläge (Vereinfachung des Steuerrechts, Vermehrung der Richterstellen, Teilungsmodell, Einzelrichterentscheidung, Novellierung der Finanzgerichtsordnung, Verbesserung des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens, etc.) keine wirksame Problemlösung. Die Dreistufigkeit, die bisher an den zusätzlichen Kosten und wegen der Besetzungsprobleme gescheitert ist, kann jedoch ohne diese Nachteile eingeführt werden: durch die Vereinfachung des Einspruchsverfahrens und die gleichzeitige Umsetzung der Mitarbeiter der Rechtsbehelfsstellen zu neu zu schaffenden, unteren Steuergerichten.