Die Tragweite der Grundrechte der revidierten preussischen Verfassung vom 31.01.1850
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Die Grundrechte der revidierten preußischen Verfassung von 1850 in ihrer Gesamtheit fristeten bislang in wissenschaftlichen Erörterungen eher ein Randdasein. Die vorliegende Abhandlung geht den vernachlässigten Fragen nach dem rechtlichen Inhalt der konstitutionellen Grundrechte und ihrer Wirkung für den preußischen Bürger nach. Die den Grundrechten zugedachte verfassungsmäßige Rolle erfährt eine Gegenüberstellung mit der Rechtswirklichkeit in den Jahren 1850 bis 1975. Der Rechtsgehalt wird anhand der Materialien zur Verfassungsgebung einer eingehenden Analyse unterzogen, womit sich gleichsam der verfassungsrechtliche «Idealwert» der Grundrechte erschließt. Die rechtliche Realität und Effektivität der preußischen Grundrechte wird exemplarisch an der höchstrichterlichen Rechtsprechung des preußischen Obertribunals gemessen.