Embryonenschutzgesetz
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Fortpflanzungsmedizin und Humangenetik haben in jüngster Zeit eine sensationelle Entwicklung genommen. Für viele Menschen bieten die neuen Möglichkeiten wichtige Zukunftschancen. Zugleich droht aber auch der Missbrauch! Darf der Mensch alles, was er kann? Das Embryonenschutzgesetz, das am 1.1.1991 in Kraft getreten ist, reagiert auf diese Frage: Unter Androhung von Strafe verbietet es u. a. die Erzeugung von menschlichen Embryonen zu Forschungszwecken, die missbräuchliche Verwendung menschlicher Embryonen, die gespaltene Mutterschaft, die Geschlechtswahl, die künstliche Veränderung von Keimbahnzellen, die Herstellung identischer Mehrlinge und die Bildung von Chimären oder Hybridwesen. Damit verfügt unsere Rechtsordnung über erste wichtige Schutznormen; weitere werden erwartet. Der Kommentar wendet sich sowohl an die Rechtswissenschaft und die Rechtspraxis (Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte) als auch an Ärzte, an Humangenetiker, Biologen, Chemiker und andere Naturwissenschaftler. Er wendet sich aber ebenso an alle Interessengruppen der Gesellschaft: die politischen Parteien, die Verbände, die Medien, die Kirchen usw. Es sollen Informationen vermittelt werden, die auch dür die weitere Gesetzgebung in diesem Bereich wichtig sind.