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Die Bemühungen der EG-Kommission unter der Flagge des Verbraucherschutzes zu einer weitgehenden Harmonisierung des Rechts in den Mitgliedstaaten der EG zu gelangen, verstärken sich. Dies hat der am 9.11.1990 vorgelegte „Vorschlag für die Richtlinie des Rates über die Haftung bei Dienstleistungen“ gezeigt. Ist es doch dessen Ziel, einen bisher im nationalen Recht der Mitgliedstaaten wurzelnden Haftungstatbestand der gemeinschaftsweiten Rechtsordnung zu unterstellen. Ob dieser Weg aber tatsächlich gangbar ist, muß schon angesichts der vielfältigen Kritik, die der Vorschlag von verschiedenen Seiten erfahren hat, bezweifelt werden. Die durch den Richtlinienvorschlag aufgeworfenen Fragen waren Gegenstand der veranstalteten Tagung. Dabei ging es nicht nur darum, sich mit der Haftungssituation in einigen Mitgliedstaaten der EG exemplarisch auseinanderzusetzen und sich um eine bis ins einzelne gehende inhaltliche Analyse des Richtlinienvorschlags zu bemühen. Vielmehr wurde vor allem auch angestrebt, Befürwortern wie Gegnern der vom Richtlinienvorschlag betroffenen Kreise Gelegenheit zur eingehenden Stellungnahme zu geben.
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Entwurf einer Richtlinie über die Haftung bei Dienstleistungen, Sigurd Littbarski
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 1992
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- Titel
- Entwurf einer Richtlinie über die Haftung bei Dienstleistungen
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Sigurd Littbarski
- Verlag
- Bundesanzeiger
- Verlag
- 1992
- ISBN10
- 3887844009
- ISBN13
- 9783887844004
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Die Bemühungen der EG-Kommission unter der Flagge des Verbraucherschutzes zu einer weitgehenden Harmonisierung des Rechts in den Mitgliedstaaten der EG zu gelangen, verstärken sich. Dies hat der am 9.11.1990 vorgelegte „Vorschlag für die Richtlinie des Rates über die Haftung bei Dienstleistungen“ gezeigt. Ist es doch dessen Ziel, einen bisher im nationalen Recht der Mitgliedstaaten wurzelnden Haftungstatbestand der gemeinschaftsweiten Rechtsordnung zu unterstellen. Ob dieser Weg aber tatsächlich gangbar ist, muß schon angesichts der vielfältigen Kritik, die der Vorschlag von verschiedenen Seiten erfahren hat, bezweifelt werden. Die durch den Richtlinienvorschlag aufgeworfenen Fragen waren Gegenstand der veranstalteten Tagung. Dabei ging es nicht nur darum, sich mit der Haftungssituation in einigen Mitgliedstaaten der EG exemplarisch auseinanderzusetzen und sich um eine bis ins einzelne gehende inhaltliche Analyse des Richtlinienvorschlags zu bemühen. Vielmehr wurde vor allem auch angestrebt, Befürwortern wie Gegnern der vom Richtlinienvorschlag betroffenen Kreise Gelegenheit zur eingehenden Stellungnahme zu geben.