Polizei und Diversion
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Der Gesetzgeber hat dem Jugendstaatsanwalt über die 45 JGG, 153, 153a StPO eine umfassende, flexibel handhabbare Verfahrenseinstellungskompetenz zugewiesen, die diesem richterähnliche, kriminalpolitische Wertentscheidungen abverlangt. Diese auf unbestimmten Rechtsbegriffen basierende Diversionsbefugnis ist zunehmend Gegenstand der Kritik geworden. Als zu kritisierende Merkmale staatsanwaltlicher Tätigkeit werden u. a. die internen wie externen organisatorischen Abhängigkeiten, bürokratische Handlungsorientierungen und eine eingeschränkte Informationsgrundlage genannt, also Bedingungen, die einer hinreichenden Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls entgegenstehen. In diesen Kontext ist das Bielefelder Informationsmodell einzuordnen, das 1987 von der Bielefelder Staatsanwaltschaft und Polizei für jugendtypische Deliktsbereiche eingeführt wurde, um Defizite der staatsanwaltlichen Informationslage durch gezielte polizeiliche Ermittlungen zu beseitigen. Die vorliegende Studie stellt Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung zu diesem administrativen Modellversuch vor.