Der Naturzustand als Denkfigur moderner praktischer Vernunft
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Der Staat ist unsere Erfindung. Diese Bestimmung des Gemeinwesens kann auf den «Naturzustand als Denkfigur moderner praktischer Vernunft» zurückgeführt werden. Die dafür erforderlichen Begründungen finden sich sowohl in der Hobbesschen Staatsphilosophie (Erster Teil der Arbeit) als auch in den Kantischen Lehren (Zweiter Teil). Der Naturzustand muß sich aber dann von den herkömmlichen Vertragstheorien lösen, will man Recht aus Freiheit, Gleichheit und Selbständigkeit begründen, will man die Lehre der praktischen Vernunft, den Kategorischen Imperativ zum Rechtsverhältnis erweitern, will man also sich selbst erhaltende Subjektivität zum Grunde staatlichen Zusammenlebens erklären (Dritter Teil). - Nehmen wir Abschied von der Vertragstheorie, dem eigentlichen Leviathan, auf daß der transzendentale Naturzustand zum eigenständigen Leben befähigt werde.