Schutz abstrakter Rechtsgüter und abstrakter Rechtsgüterschutz
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Die vorgelegte Studie erörtert die Frage nach der gesellschaftlichen Legitimationskraft des strafrechtlichen Rechtsgüterschutzmodells, insbesondere im Hinblick auf die problematische Konstitution sogenannter abstrakter Rechtsgüter. Ausgangsthese der Arbeit ist, daß die Schwierigkeiten der Rechtsgutlehre ihre Wurzeln im normentheoretischen Fundament haben: Die Rechtsgutlehre arbeitet überwiegend mit einem dogmatisch orientierten und insoweit positivistisch verkürzten Normbegriff. Vor dem Hintergrund eines demgegenüber gesellschaftstheoretisch inspirierten Normbegriffs wird hier nun versucht, die legitimatorischen Ansprüche der Rechtsgutlehre zu aktualisieren: es geht um eine institutionelle Reformulierung des Rechtsgüterschutzmodells. Von diesem Ansatzpunkt aus wird dann die Problematik der abstrakten Rechtsgüter und abstrakten Gefährdungsdelikte angegangen.