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Arbeitsgerichtsbarkeit und Arbeitsgerichtsverband im Kaiserreich und in der Weimarer Republik

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Die Arbeit zeichnet die Anfänge der modernen Arbeitsgerichtsbarkeit nach. Ausgangspunkt sind die kommunalen Einrichtungen des Kaiserreichs mit den Gewerbe- und Kaufmannsgerichten. Anschließend werden die erweiterten Arbeitsgerichte bis zu den als Landesbehörden organisierten Arbeitsgerichten der Weimarer Republik behandelt. Hierbei werden die Ziele der Befürworter und Gegner der Arbeitsgerichtsbarkeit aufgezeigt und der gesellschaftliche Hintergrund erhellt. Am Beispiel des Arbeitsgerichtsverbandes und der Männer, die ihn verkörperten, wird aufgezeigt, wie einzelne Personen sich für die Belange der Arbeitnehmer und damit nach ihrem Verständnis für die Belange des Staatswesens eingesetzt haben.

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1994

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