Die Betriebsversammlung
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Rechtsfragen im Zusammenhang mit Betriebsversammlungen verschiedenster Art gewinnen in der Praxis immer mehr an Bedeutung. Das gilt insbesondere vor Betriebswahlen, neuen Tarifabschlüssen und auch bei politischen Wahlen und tarifpolitischen sowie wirtschaftlichen Diskussionen. Wegen des sehr weit gefassten Wortlauts des § 45 können auf Betriebsversammlungen praktisch alle Themenbereiche behandelt werden, soweit sie den Betrieb oder seine Arbeitnehmer unmittelbar betreffen. Damit ist eine gewisse Politisierung des Arbeitslebens vorprogrammiert, und der zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bestehenden Friedenspflicht kommt in diesem Zusammenhang besondere Bedeutung zu. Den Ausführungen über die Durchführung von Betriebsversammlungen vorangestellt sind Begriffserläuterungen aus den verschiedensten Rechtsgebieten. Im Anhang sind Auszüge aus den wichtigsten Gesetzen abgedruckt, soweit diese für das Verständnis der Textstellen notwendig sind.