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Personalvertretungsgesetz für Rheinland-Pfalz

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Das Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG) Rheinland-Pfalz regelt die Wahl, Zustandigkeit und Befugnisse der Personalvertretungen. Personalvertretungen sind die Personalrate, die Gesamtpersonalrate und der Hauptpersonalrat im offentlichen Dienst. Aktualisierungen: in der Regel 2 Erganzungslieferungen im Jahr. Bezugsbedingungen: Dieses Loseblattwerk wird zur Fortsetzung geliefert. Diese ist jederzeit wieder kundbar. Im Falle einer Uberschneidung der Kundigung mit dem Versand einer Erganzungslieferung wird die Kundigung nach dieser Lieferung wirksam. Fur Ruckfragen wenden Sie sich bitte an unseren Vertrieb: 0711-7863 7275.

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Personalvertretungsgesetz für Rheinland-Pfalz, Udo Küssner

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1994
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