Immissionsschutzrechtliche Abfallentsorgungsanlagen
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Das Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland vom 22. April 1993 enthält insbesondere in den Artikeln 6 (AbfG), 8 (BImSchG) und 9 (4. BImSchV) wichtige Änderungen des Zulassungsrechts für Abfallentsorgungsanlagen. Inzwischen gibt es erste praktische Erfahrungen über das neue Instrumentarium und seine Effizienz. In Teilbereichen haben die neuen Vorschriften die Leistungsfähigkeit des Zulassungsrechts deutlich verbessert. Leider werfen die Änderungen auch eine Fülle neuer Rechtsfragen auf, die im Schrifttum schon sehr kontrovers diskutiert werden. Teilweise betreffen sie Grundprobleme der Anlagenzulassung und führen deshalb zu beachtlicher Rechtsunsicherheit. Wenn die Erleichterungen eintreten sollen, die das Gesetz erreichen möchte, müssen die auftretenden Fragen in der Zulassungs- und Rechtspraxis rasch geklärt werden. Diese Veröffentlichung leistet einen Beitrag zur Klärung der offenen Fragen.