Die Europäische Union als Rechtsgemeinschaft
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Mit dem Band »Die Europäische Union als Rechtsgemeinschaft« beginnt das Interfakultäre Institut für Europäisches Wirtschaftsrecht der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, in dem Rechtswissenschaftler und Wirtschaftswissenschaftler aus der Juristischen Fakultät und aus der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät zusammenarbeiten, seine Schriftenreihe. Der deutsche Richter des Europäischen Gerichtshofs, Prof. Dr. Manfred Zuleeg, hat bei der Eröffnungsveranstaltung des Instituts am 13. November 1992 den Festvortrag über den rechtlichen Zusammenhalt der Europäischen Gemeinschaften gehalten. Sein Beitrag leitet die Veröffentlichungen des Instituts ein und ist geradezu rechtswissenschaftliches Programm des Instituts, welches sich an der bestmöglichen Entwicklung der Europäischen Union beteiligen wird. Die Europäische Union will und soll eine Völkergemeinschaft der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit sein. Der durch diese Ideale definierte Frieden in Europa und in der Welt ist die eigentliche Rechtfertigung der europäischen Integration. Die Europäischen Gemeinschaften gewinnen ihre Integrationskraft wesentlich aus den freiheitlichen Rechtsprinzipien. Die Freiheit wäre verloren, wenn das europäische Haus nicht ein Gebäude des Rechts, nicht eine Rechtsgemeinschaft wäre. Das Vertragsrecht der Gemeinschaft ist Verfassungsrecht und wirkt sich auf alle Rechtsgebiete aus, insbesondere auf das Arbeitsrecht und das Wettbewerbsrecht. Wolfgang Blomeyer stellt den judiziellen Dialog zwischen dem Europäischen Gerichtshof und der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit durchaus nicht ohne kritische Töne vor und zeigt exemplarisch einen europäischen Weg zu einem wirtschaftlich tragfähigen Arbeitsrecht. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Maastricht-Urteil die Europäische Union als Staatenverbund dogmatisiert, dessen Rechtsakte wesentlich durch die Parlamente der Völker legitimiert werden müßten. Die Probleme der existentiellen Staatlichkeit der Unionsvö