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Entschädigungen und Ausgleichsleistungen für Vermögensverluste in der ehemaligen DDR und der SBZ
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Durch das Entschädigungsgesetz hat der Gesetzgeber die Lücke geschlossen, die der Einigungsvertrag hinsichtlich der Entschädigung für solche in der ehemaligen DDR rechtsstaatswidrig enteigneten Vermögenswerte offengelassen hat, die nicht nach dem Vermögensgesetz restituiert werden können. Mit dem Ausgleichsleistungsgesetz wurde der Auftrag aus dem Einigungsvertrag erfüllt, für die unter der Verantwortung der Sowjetischen Besatzungsmacht zwischen Kriegsende und der Gründung der DDR (1945-1949) in der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone vorgenommenen Konfiskationen Ausgleichsleistungen zu gewähren.
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1995
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