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Ehehaften und Dorfordnungen

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„alle gebot und verbot sind meines gnädigen herrn“: In diesem Satz ist die gesamte Machtfülle eines Dorfherrn umschrieben: Dorfgerichtsvorsitz, die Vereidigung der Dorfbeamten sowie das Recht, Rechtsverordnungen zu erlassen. Ehehaften sind Sammlungen von Rechtssätzen für die kommunale Ebene - entstanden zwischen 1450 und 1800. Insgesamt zeichnen die Rieser Ehehaften ein anschauliches Bild vom ländlichen Leben in der Frühen Neuzeit.

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1995

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