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Die Rechtsnatur von MdE-Tabellen

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MdE-Tabellen sind ein wichtiges Hilfsmittel der Rechtspraxis. Sie dienen Sozialversicherungsträgern und Gerichten zur Ermittlung der Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit bei der Entscheidung eines konkreten Einzelfalles. Dem vielfältigen Gebrauch stehen jedoch eine Reihe ungeklärter Fragen gegenüber: – Inwieweit dürfen MdE-Tabellen herangezogen werden? – Sollen oder sogar müssen MdE-Tabellen herangezogen werden? – Sind die genannten Prozentwerte verbindlich oder darf von ihnen abgewichen werden? Neben der Erläuterung des Begriffs der Minderung der Erwerbsfähigkeit wird dargelegt, wie die Höhe in der Praxis tatsächlich ermittelt wird. Die Frage nach der Rechtsnatur ist die Frage nach der rechtlichen Qualifizierung von MdE-Tabellen. Ziel der Untersuchung ist die Klärung, inwieweit eine Bindung des Richters an MdE-Tabellen besteht. Der Autor war langjähriger Mitarbeiter am Institut für Sozialrecht der Ruhr-Universität Bochum. Seit 1993 ist er Richter in Nordrhein-Westfalen.

Buchvariante

1995

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