Die Aufhebung von Beitragsbescheiden und Veranlagungsbescheiden zu den Gefahrklassen in der allgemeinen gesetzlichen Unfallversicherung
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Das Recht der Beitragsfeststellung in der allgemeinen gesetzlichen Unfallversicherung blickt auf eine über hundertjährige Geschichte zurück, ohne daß es grundlegende Änderungen gab. Dagegen ist das Sozialverwaltungsverfahrensrecht im Laufe seiner Entwicklung nachhaltigen Veränderungen unterworfen gewesen. Der Autor geht in seiner Dissertation der Frage nach, ob an der Schnittstelle beider Rechtsgebiete, den Regelungen über die Aufhebung beitragsrelevanter Bescheide, altes und neues Recht in Einklang zu bringen sind. Zunächst wird ein kurzer Überblick über die Grundstrukturen von Finanzierungssystem und Beitragsfeststellung in der allgemeinen gesetzlichen Unfallversicherung gegeben. Der Hauptteil befaßt sich mit der Aufhebung von Veranlagungsbescheiden zu den Gefahrklassen und von Beitragsbescheiden. Den Abschluß bildet eine kurze Betrachtung zu Optimierungsmöglichkeiten bei den speziellen Aufhebungsbestimmungen im Beitragsrecht vor dem Hintergrund des Entwurfs eines Gesetzes zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch. Im Anhang befinden sich zum besseren Verständnis der Ausführungen einige Gefahrtarife der Berufsgenossenschaften. Diese Fachabhandlung dient zur Orientierung aller juristischen Entscheidungsträgern der gesetzlichen Unfallversicherung und Sozialgerichtsbarkeit