Der Vollzug des europäischen Umweltrechts
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Das Umweltrecht ist immer nur so gut wie sein Vollzug. Da das europäische Umweltrecht überwiegend in Gestalt von Richtlinien erlassen ist, die in den Mitgliedstaaten nicht ohne weiteres unmittelbar gelten, bedarf es zunächst der Transformation der europarechtlichen Vorgaben in das jeweilige nationale Recht der Mitgliedstaaten. Auf der zweiten Stufe des Implementationsprozesses geht es dann um den konkreten Vollzug, um die tatsächliche Anwendung des übernommenen Rechts in der Praxis. Gegenstand der vorliegenden Neuerscheinung sind Probleme der zweiten Stufe, also des Vor-Ort-Vollzuges in den Mitgliedstaaten. Im ersten Teil wird eine Bestandsaufnahme vorgenommen: welche Erkenntnisse oder begründeten Vermutungen gibt es hinsichtlich des Ausmaßes, der Schwerpunkte und der Gründe von Vollzugsdefiziten des europäischen Umweltrechts? Weiterhin geben Länderberichte einen Einblick in die unterschiedlichen nationalen Vollzugssysteme (Behördenorganisation, Kontroll-, Durchsetzungs- und Sanktionsinstrumente) mit ihren jeweiligen Stärken und/oder Schwächen und schaffen damit wichtige Grundlagen für den zweiten, auf konkrete Strategien der Problemlösung gerichteten Teil. Diese Neuerscheinung ist eine wichtige Dokumentation für alle Fachkräfte, die sich mit dem Europäischen Umweltrecht befassen müssen