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Der Reichstag war im Kaiserreich zusammen mit dem Bundesrat das zentrale Organ der Gesetzgebung. Diese Arbeit untersucht die Rolle des Parlaments in der Bismarck-Zeit (1867-1890) und dessen Einfluss auf die Gesetzgebung, wobei die Bedeutung der Fraktionen im Fokus steht. Punktuelle Vergleiche mit dem heutigen Bundestag schaffen einen aktuellen Bezug. Der Autor nutzt zeitgenössische staatsrechtliche Literatur, stenografische Berichte, Memoiren von Reichstagsabgeordneten und Fraktionsunterlagen, um sowohl historische als auch juristische Aspekte zu erfassen. Die Gesetzgebung und der Reichstag sind in ein komplexes Staatsgebilde eingebettet, das konstitutionelle Monarchie und bundesstaatliche Elemente vereint. Die starke Position des Reichskanzlers prägte das „System Bismarck“. Die Strukturen des Reichstags und insbesondere der Fraktionen werden detailliert beschrieben. Juristisch bildet die Verfassung das Fundament der gesetzgeberischen Tätigkeit. Der Streit um den Gesetzesbegriff und die Kontroverse um den Gesetzesbefehl sind verfassungsgeschichtliche Themen, die jedoch in der Parlamentspraxis wenig Bedeutung hatten. Das Mitwirken des Reichstags im Gesetzgebungsprozess war durch das Fehlen einer stabilen Mehrheit und den Zwang zur Einigung mit den im Bundesrat vertretenen Regierungen geprägt. Bismarck konnte so für jedes Gesetzesvorhaben neu eine Mehrheit im Parlament suchen, was oft notwendig war. Trotz öffentlicher Konflikte
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Gesetzgebungsverfahren und Reichstag in der Bismarck-Zeit, Norbert Ullrich
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- Erscheinungsdatum
- 1996
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