Rüstungs- und Kriegsaltlasten
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Mit dieser Arbeit soll die bislang nicht hinreichend erarbeitete Frage nach der (Kosten-)Verantwortlichkeit für Altlasten der Rüstungsindustrien und für Bombenblindgänger (sog. Kriegsaltlasten) in praxisgerechter Art und Weise dargestellt werden. Ausgehend von den historischen Tatsachen erfolgt je nach Zeitabschnitt eine Bestimmung der polizeirechtlichen Störer und deren Rechtsnachfolger. Dabei wird die rechtliche Konstruktion des sog. «Rüstungsvierecks» (Montanschema) mit ihrer Verzahnung von öffentlich- und privatrechtlicher Verantwortlichkeit entschleiert. Eine vorrangige Haftung der Bundesrepublik als Rechtsnachfolgerin des Deutschen und Dritten Reiches scheidet dabei im Ergebnis aus. Vielmehr haften - nach Auffassung des Autors - die ehemaligen Produzenten (z. B. die WASAG) bzw. deren heutige Rechtsnachfolger (z. B. die Hüls Troisdorf AG). Bei der Beseitigung von Fundmunition sind staatsgewohnheitsrechtlich verankerte Freistellungsregeln zu beachten. Im zweiten Teil der Arbeit wird ausführlich auf die steuerliche Sanierungsproblematik eingegangen. Abhängig vom Grad der Verbesserung eines Grundstücks kann eine Dekontamination sogar zu nachträglichen Herstellungskosten beim Grund und Boden führen.