Die Justiz in der Volksrepublik Polen
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Das Buch des Warschauer Professors Andrzej Rzeplinski, geschrieben in den letzten Monaten vor der Wende 1989, stellt die Geschichte der Justiz in der Volksrepublik Polen von 1944 bis 1989 dar. Änderungen des positiven Rechts, vor allem der Gerichtsverfassung, aber auch des Straf- und Zivilrechts, werden unter dem Gesichtspunkt des Prinzips der Unabhängigkeit des Richters und der Unabhängigkeit der Justiz im Ganzen beleuchtet und beurteilt. Neben einer chronologischen Aufstellung der Rechtsentwicklung bietet der Autor auch aufregende Überlegungen zu den Bedingungen der Wahrung richterlicher Unabhängigkeit im Rahmen des realsozialistischen Gerichtswesens und der systemkonformen Kader- und Ausbildungspolitik der Juristen. Das Werk versteht sich als Beitrag zum Verständnis von Beziehungen zwischen Parteistaat und Justiz unter realsozialistischer Herrschaft.
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Die Justiz in der Volksrepublik Polen, Andrzej Rzepliński
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 1996
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- Titel
- Die Justiz in der Volksrepublik Polen
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Andrzej Rzepliński
- Verlag
- Klostermann
- Erscheinungsdatum
- 1996
- ISBN10
- 3465028414
- ISBN13
- 9783465028413
- Reihe
- Studien zur europäischen Rechtsgeschichte
- Kategorie
- Sozialwissenschaften
- Beschreibung
- Das Buch des Warschauer Professors Andrzej Rzeplinski, geschrieben in den letzten Monaten vor der Wende 1989, stellt die Geschichte der Justiz in der Volksrepublik Polen von 1944 bis 1989 dar. Änderungen des positiven Rechts, vor allem der Gerichtsverfassung, aber auch des Straf- und Zivilrechts, werden unter dem Gesichtspunkt des Prinzips der Unabhängigkeit des Richters und der Unabhängigkeit der Justiz im Ganzen beleuchtet und beurteilt. Neben einer chronologischen Aufstellung der Rechtsentwicklung bietet der Autor auch aufregende Überlegungen zu den Bedingungen der Wahrung richterlicher Unabhängigkeit im Rahmen des realsozialistischen Gerichtswesens und der systemkonformen Kader- und Ausbildungspolitik der Juristen. Das Werk versteht sich als Beitrag zum Verständnis von Beziehungen zwischen Parteistaat und Justiz unter realsozialistischer Herrschaft.