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Umwelt- und wettbewerbsorientierte Weiterentwicklung des Energierechts

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Die Einsicht, daß der energierechtliche Ordnungsrahmen der Reform bedarf, ist in den letzten Jahren signifikant gewachsen. Mit dem Beschluß der 40. Umweltministerkonferenz vom 05./06.05.1993 wurde versucht, Wettbewerbs- und Umweltaspekte bei einer Neugestaltung des energierechtlichen Ordnungsrahmens zusammenzuführen. Insbesondere sollte erreicht werden, daß der Wettbewerb sich auf Erzeugung und Verkauf von Strom erstreckt und nicht nur wenigen Großverbrauchern, sondern allen Stromkunden zugute kommt. Die Transparenz der Preisbildung sollte sichergestellt sein, wettbewerbsorientierte, kommunale Konzessionssysteme für die örtliche Stromversorgung im Rahmen der Richtlinie, sowie Vorrangregeln für Kraft-Wärme-Kopplung und erneuerbare Energien sollten ebenfalls zulässig sein. Eine der Möglichkeiten, diese Ziele zu erreichen, ist das sogenannte „modifizierte Pool-Modell“. Im Vordergrund dieser Neuerscheinung steht die Prüfung der Verfassungskonformität des modifizierten Pool-Modells selbst sowie der damit verbundenen ordnungsrechtlichen und ökonomischen Instrumente. Eine zweite zentrale inhaltliche Fragestellung betrifft die Kompetenzen des Bundesgesetzgebers bei dem in Aussicht genommenen Transformationsprozeß. Hier geht es vornehmlich um die Berücksichtigung kommunalrechtlicher Gewährleistungen.

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1996

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