Prozedurales Rundfunkrecht
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Der Übergang zur Wissens- und Mediengesellschaft hat die Suche nach neuen Formen staatlicher Intervention notwendig gemacht. Das gilt angesichts der digitalen Revolution auch und gerade für die Massenmedien. Der Eigenwert des Rundfunkrechts bestand immer in einer kulturellen Dimension, die durch den Markt allein nicht gesichert werden kann. Allerdings hat sich die politische und rechtswissenschaftliche Diskussion in der Vergangenheit zu sehr darauf konzentriert, eine publizistische Fremdbeobachtung des politischen Systems zu ermöglichen, die den Anforderungen der Massendemokratie Rechnung trug. Die Studie von Prof. Dr. Vesting überträgt diese publizistische Perspektive in eine Selbstbeschreibung, die das kulturelle Erbe der Rundfunkfreiheit wieder in den Mittelpunkt rückt. Diese Funktion wird hier als Sicherung kultureller Vielfalt umschrieben. Damit trägt dieser Entwurf eines prozeduralen Rundfunkrechts dem Umstand Rechnung, daß die Massenmedien künftig noch stärker die Formen und Institutionen beeinflußen werden, in denen die moderne Gesellschaft ihre kulturellen Wissens- und Wertbestände generiert und tradiert.