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Ulrich Hufeld rekonstruiert die Verfassungsdurchbrechung als eigenständige Kategorie der Verfassungsänderung und fokussiert deren materielle Dimension, insbesondere die Ausnahme auf Verfassungsebene. Im ersten Kapitel wird die Weimarer Debatte beleuchtet, einschließlich der politisch-existenzialistischen Deutung durch Carl Schmitt und der Gleichheitsfrage bei Gerhard Leibholz. Nach Inkrafttreten des Grundgesetzes wurden durch die verfassungsgesetzliche Salvierung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft die mit Art. 79 GG überwunden geglaubten Probleme erneut relevant. Der Autor analysiert neue Formen der Verfassungsdurchbrechung im historischen Kontext, insbesondere den Europa-Artikel 23, der die Integrationsgesetzgebung in das Regime des Art. 79 GG lenkt. Im Prozess der Wiedervereinigung führte der Einigungsvertrag zu Ausnahmerechten auf Verfassungsebene, einschließlich der Gewährleistung sowjetzonaler Enteignungen von 1945-1949. Das dritte Kapitel ordnet und begrenzt diese Sonderbestimmungen im System der Verfassungsänderung. Aus der Fallanalyse entwickelt der Autor allgemeine Aussagen zur Dogmatik der Verfassungsänderung, zur Allgemeinheit des Verfassungsgesetzes und zum Vorrang der Verfassung. Abschließend wird nachgewiesen, dass die Verfassungsdurchbrechung als spezifisch rechtfertigungsbedürftiger Typus der Verfassungsgesetzgebung Bestand hat.
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Die Verfassungsdurchbrechung, Ulrich Hufeld
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- Erscheinungsdatum
- 1997
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